Stand: 6. Oktober 2026

Gibt es eine KI-Schulungspflicht? Was Art. 4 wirklich verlangt

Was Art. 4 der KI-Verordnung nach dem Digital Omnibus verlangt, wer betroffen ist und was Sie dokumentieren sollten. Mit Quellen am Ende der Seite.

Grundlagen

Gibt es eine KI-Schulungspflicht?

Nicht im Sinne einer vorgeschriebenen oder zertifizierten Schulung. Art. 4 verlangt, dass Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu fördern. Eine Schulung ist dafür der naheliegende Weg, Form, Dauer und Anbieter sind aber frei. Vorsicht bei Angeboten, die eine „Pflichtschulung mit Zertifikat“ versprechen.

Art. 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. Seit August 2026 überwachen die nationalen Marktüberwachungsbehörden die Einhaltung, in Deutschland die Bundesnetzagentur. (Die FAQ der EU-Kommission nennt an einer Stelle den 2., an anderer Stelle den 3. August 2026.)

Was verlangt Art. 4 AI Act zur KI-Kompetenz?

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen, die in ihrem Auftrag KI-Systeme bedienen, zu unterstützen. Dabei sind Vorwissen, Erfahrung, Ausbildung und Einsatzkontext zu berücksichtigen.

Seit der Neufassung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 27. Juli 2026 heißt es ausdrücklich, dass Unternehmen kein bestimmtes Kompetenzniveau für einzelne Personen garantieren müssen.

Ist mein Unternehmen betroffen, wenn Mitarbeitende nur ChatGPT nutzen?

Ja. Wer ein KI-System beruflich in eigener Verantwortung verwendet, ist „Betreiber“ im Sinne der KI-Verordnung (Art. 3 Nr. 4). Das gilt auch für ChatGPT, Microsoft Copilot, DeepL oder KI-Funktionen in Fachsoftware, unabhängig von der Unternehmensgröße. Ausgenommen ist nur die rein private Nutzung.

Hat der Digital Omnibus die KI-Kompetenzpflicht abgeschafft?

Nein. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission vom November 2025 wollte die Pflicht weitgehend auf Kommission und Mitgliedstaaten verlagern. Deshalb lesen Sie im Netz noch oft, die Pflicht falle weg. Beschlossen wurde etwas anderes: Statt sicherzustellen, dass Beschäftigte über ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügen, müssen Unternehmen jetzt „Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen“. Die Pflicht bleibt, sie ist aber eine Maßnahmen- statt einer Ergebnispflicht.

Aufsicht und Risiken

Wer kontrolliert die KI-Kompetenzpflicht in Deutschland?

Nach dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), in Kraft seit 29. Juli 2026, ist die Bundesnetzagentur die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Für KI im direkten Zusammenhang mit regulierten Finanzdienstleistungen ist die BaFin zuständig. Die Bundesnetzagentur betreibt außerdem einen KI-Service-Desk mit Informationen für Unternehmen.

Gibt es Bußgelder, wenn wir nicht schulen?

Ein eigenes Bußgeld nur für Verstöße gegen Art. 4 sehen derzeit weder Art. 99 der KI-Verordnung noch § 15 KI-MIG vor. Die EU-Kommission schreibt allerdings, dass Behörden Verstöße gegen Art. 4 mit Sanktionen und anderen Durchsetzungsmaßnahmen ahnden könnten, und die Behörde kann Auskünfte verlangen und Maßnahmen anordnen. Ob der deutsche Gesetzgeber später nachschärft, ist offen.

Praktisch wichtiger sind die mittelbaren Risiken: Datenschutzverstöße, wenn personenbezogene Daten in ungeprüfte Tools gelangen, der Verlust des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen, wenn keine angemessenen Schutzmaßnahmen bestehen, und Haftung gegenüber Kunden für ungeprüfte KI-Fehler.

Kann fehlende KI-Kompetenz bei Schäden gegen uns sprechen?

Das ist im Einzelfall zu beurteilen. Allgemein gilt: Wer Werkzeuge einsetzt, muss die Arbeit so organisieren, dass vorhersehbare Fehler vermieden werden. Regeln, Schulung und Nachweise helfen zu zeigen, dass Sie sorgfältig gehandelt haben. Lassen Sie konkrete Haftungsfragen anwaltlich prüfen.

Umsetzung

Brauchen wir ein Zertifikat für die KI-Schulung?

Nein. Die EU-Kommission stellt klar: „There is no need for a certificate.“ Sie empfiehlt, Schulungen und andere Maßnahmen intern zu dokumentieren. Vorsicht bei Angeboten, die ein „Pflichtzertifikat“ versprechen.

Was sollten wir dokumentieren?

Bewährt hat sich eine Nachweisakte mit:

  • KI-Inventar: welche Werkzeuge, wofür, wer nutzt sie, welche Daten
  • KI-Nutzungsrichtlinie samt Kenntnisnahme der Beschäftigten
  • Übersicht, welche Rolle welche Kompetenz braucht
  • Schulungsnachweise mit Datum, Inhalten, Dauer und Teilnehmenden
  • Plan für Auffrischung und Überprüfung

Die Bundesnetzagentur empfiehlt, Art, Umfang und Teilnehmende der Maßnahmen festzuhalten. Alle Vorlagen dafür enthält unser Vorlagenpaket.

Wie lang muss eine KI-Schulung sein?

Eine Mindestdauer ist nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen zum Vorwissen der Beschäftigten und zum Einsatz der KI passen. Für typische Büroanwendungen ist eine Grundschulung von einigen Stunden plus Richtlinie und regelmäßiger Auffrischung ein verbreiteter Ansatz. Wer KI bei Entscheidungen über Menschen einsetzt, braucht mehr.

Müssen auch Freelancer und externe Dienstleister geschult werden?

Art. 4 erfasst auch „andere Personen“, die in Ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Bei Externen reicht oft, ihnen Ihre KI-Richtlinie zur Kenntnis zu geben und vertraglich zu regeln, dass sie über die nötige Kompetenz verfügen.

Müssen wir den Betriebsrat beteiligen?

Wenn Sie einen Betriebsrat haben, sehr wahrscheinlich ja: KI-Werkzeuge können technische Einrichtungen im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sein, und bei Schulungen bestehen Beteiligungsrechte nach §§ 96 ff. BetrVG. Binden Sie den Betriebsrat frühzeitig ein, das beschleunigt die Einführung meist.

Zusatzpflichten

Was gilt zusätzlich für Chatbots und KI-Bilder?

Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 der KI-Verordnung. Dazu gehört insbesondere, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einem KI-System interagieren, und dass Deepfakes als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden. Welche Pflicht im Einzelfall beim Anbieter des Werkzeugs und welche bei Ihnen als Betreiber liegt, sollte geprüft werden.

Was ändert sich für KI in der Personalauswahl?

KI zur Auswahl oder Bewertung von Bewerbenden gilt als Hochrisiko-KI nach Anhang III. Die zusätzlichen Pflichten für Betreiber, etwa menschliche Aufsicht durch Personen mit der nötigen Kompetenz, gelten nach dem Digital Omnibus ab dem 2. Dezember 2027 statt wie ursprünglich geplant ab 2. August 2026. Für Hochrisiko-Systeme in Produkten (Anhang I) gilt der 2. August 2028.

Keine Rechtsberatung. Diese Antworten fassen die Rechtslage nach bestem Wissen zusammen (Stand: 6. Oktober 2026). neuravision ist ein KI-Beratungsunternehmen, keine Anwaltskanzlei.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)
  2. Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus zur KI), Amtsblatt vom 24.07.2026
  3. EU-Kommission: AI Literacy – Questions & Answers
  4. KI-MIG und § 15 KI-MIG (Bußgeldvorschriften)
  5. Bundesnetzagentur: KI-Kompetenz und KI-Service-Desk

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