EU AI Act · Artikel 4 · Stand: 6. Oktober 2026

KI-Kompetenz nach AI Act: Was wirklich verlangt ist und wie Sie es einfach umsetzen

Nutzen Ihre Mitarbeitenden ChatGPT, Copilot oder DeepL? Dann betrifft Sie Art. 4 der EU-KI-Verordnung: Unternehmen sollen angemessene Maßnahmen ergreifen, damit ihre Beschäftigten KI sachkundig einsetzen. Kein Zertifikat, keine Mindeststundenzahl. Für die meisten Betriebe genügen eine kurze Richtlinie und eine dokumentierte Schulung. Der Selbstcheck zeigt in 2 Minuten, wo Sie stehen.

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Rechtslage verständlich erklärt

Was die KI-Verordnung von Ihnen verlangt

Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung (AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) verpflichtet Unternehmen, die KI-Systeme beruflich nutzen, die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu fördern. Das betrifft auch Personen, die in Ihrem Auftrag mit KI arbeiten, etwa Freelancer oder Leiharbeitskräfte. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025.

„KI-Kompetenz“ heißt laut Verordnung: die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, um KI sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein. Welche Maßnahmen passen, hängt vom Vorwissen Ihrer Leute und davon ab, wofür und bei wem die KI eingesetzt wird.

Was sich im Juli 2026 geändert hat

Mit dem sogenannten Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026) wurde Art. 4 neu gefasst. Die Pflicht ist nicht abgeschafft, wie manche Artikel aus dem Gesetzgebungsverfahren vermuten ließen. Sie wurde aber entschärft:

Fassung bis 26. Juli 2026

Ergebnis sicherstellen

„… ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal … über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen …“
Fassung seit 27. Juli 2026

Maßnahmen ergreifen

„… ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals … zu unterstützen … Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.“

Für Sie heißt das: Sie müssen nicht garantieren, dass jede Person ein bestimmtes Niveau erreicht. Sie sollten aber nachvollziehbar handeln, also passende Maßnahmen ergreifen und belegen können.

Gut umgesetzt ist das kein Bürokratieprojekt: Eine kurze Richtlinie und eine dokumentierte Schulung sind der pragmatische Weg. Sie erfüllen damit nicht nur Art. 4, sondern sorgen dafür, dass KI im Alltag sicher genutzt wird, ohne Datenpannen und ohne teure Fehler durch ungeprüfte KI-Ergebnisse.

Wer kontrolliert?

Seit 29. Juli 2026 ist die Bundesnetzagentur die zuständige Marktüberwachungsbehörde (KI-Marktüberwachungsgesetz, KI-MIG), für Finanzdienstleister die BaFin. Die Aufsicht über Art. 4 hat laut EU-Kommission im August 2026 begonnen.

Gibt es Bußgelder?

Ehrlich gesagt: Ein eigenes Bußgeld nur für fehlende KI-Kompetenz sehen derzeit weder die KI-Verordnung (Art. 99) noch das deutsche KI-MIG (§ 15) vor. Die Behörde kann aber Auskünfte verlangen und Maßnahmen anordnen.

Wo liegen die echten Risiken?

Bei Kundendaten in ungeprüften Tools (DSGVO), bei Geschäftsgeheimnissen, die ihren Schutz verlieren können, und bei Haftung für ungeprüfte KI-Fehler gegenüber Kunden. Wer Regeln, Schulung und Nachweise hat, steht in all diesen Fällen besser da.

Was nicht verlangt wird

Kein Zertifikat, keine Mindeststundenzahl, keine bestimmte Schulungsform und kein „KI-Beauftragter“. Die EU-Kommission empfiehlt, Schulungen und Maßnahmen intern zu dokumentieren.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Rechtslage nach bestem Wissen zusammen (Stand: 6. Oktober 2026). neuravision ist ein KI-Beratungsunternehmen, keine Anwaltskanzlei. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Amtsblatt der EU: Art. 3 Nr. 4 und 56, Art. 4, Art. 99, Art. 113
  2. Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus zur KI), Amtsblatt vom 24.07.2026
  3. EU-Kommission: AI Literacy – Questions & Answers (englisch, aktualisiert 27.07.2026)
  4. KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), BGBl. 2026 I Nr. 223
  5. Bundesnetzagentur: KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO
Wer ist betroffen?

Fast jedes Unternehmen, in dem jemand KI nutzt

Die Verordnung nennt Sie „Betreiber“, sobald Ihr Unternehmen ein KI-System beruflich in eigener Verantwortung verwendet. Das ist schneller der Fall, als viele denken:

Texte mit ChatGPT & Co.

Angebote, E-Mails oder Zusammenfassungen mit ChatGPT, Claude oder Gemini, auch über private Konten.

Microsoft 365 Copilot

KI-Assistent in Outlook, Word, Excel oder Teams, etwa für Protokolle und Entwürfe.

Übersetzungen mit DeepL

Maschinelle Übersetzung von Verträgen, Produkttexten oder Kundenkorrespondenz.

KI in Fachsoftware

Belegerkennung und Kontierungsvorschläge in der Buchhaltung, KI-Suche im Dokumentenmanagement.

Chatbot oder Telefonassistent

Automatische Antworten an Kunden auf der Website oder am Telefon.

Zusätzlich: Transparenzpflicht prüfen

Bilder und Videos per KI

Generierte Grafiken, Produktfotos oder Videos im Marketing.

Zusätzlich: Kennzeichnung prüfen

Meeting-Protokolle

KI-Transkription und automatische Zusammenfassungen in Videokonferenzen.

KI im Bewerbungsprozess

Vorauswahl oder Ranking von Bewerbungen.

Hochrisiko: Zusatzpflichten ab 2.12.2027

Nicht erfasst ist nur die rein private Nutzung. Ob ein Werkzeug „KI“ im Sinne der Verordnung ist, klärt Ihr KI-Inventar.

Umsetzung

In 5 Schritten zur belastbaren Nachweisakte

So setzen Sie Art. 4 pragmatisch um, ohne Bürokratie-Monster.

  1. KI-Inventar

    Erfassen, welche KI-Werkzeuge wer wofür und mit welchen Daten nutzt, inklusive „Schatten-KI“ über private Konten.

  2. KI-Richtlinie

    Klare Regeln: Was ist erlaubt, was tabu? Welche Daten dürfen hinein? Wer prüft Ergebnisse? Wer gibt neue Tools frei?

  3. Schulung nach Rolle

    Grundlagen für alle, Vertiefung für Rollen mit besonderer Verantwortung, etwa Personal, Kundenkontakt oder IT.

  4. Nachweis & Doku

    Teilnehmerlisten, Inhalte, Datum und Kenntnisnahme der Richtlinie an einem Ort ablegen.

  5. Regelmäßig auffrischen

    Einmal im Jahr, im Onboarding neuer Mitarbeitender und bei jedem neuen KI-Werkzeug.

Kostenloser Selbstcheck · 2 Minuten

Wie gut ist Ihr Unternehmen aufgestellt?

10 Fragen mit Ja, Teilweise oder Nein. Am Ende sehen Sie eine Ampel und Ihre persönliche To-do-Liste. Ohne Anmeldung, Ihre Antworten verlassen Ihren Browser nicht.

Beantworten Sie die Fragen so, wie es heute tatsächlich ist, nicht wie es geplant ist.

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Vorlagenpaket KI-Kompetenz & KI-Richtlinie

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  • KI-Nutzungsrichtlinie mit Kenntnisnahme
  • KI-Inventar (Excel) mit Risikoklassen-Auswahl
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  • Schulungsnachweis, Teilnehmerliste, Bescheinigung
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  • Für alle, die im Job KI nutzen
  • Max. 30 Teilnehmende, Fragen ausdrücklich erwünscht
  • Teilnahmebescheinigung für Ihre Nachweisakte
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  • Eigener Live-Online-Termin, Ihre Werkzeuge und Beispiele
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  • Teilnahmebescheinigungen und Dokumentation für die Nachweisakte
  • Termin innerhalb von 3 Wochen
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Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher USt. Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen (§ 14 BGB).

Häufige Fragen

Gibt es eine KI-Schulungspflicht?

Nicht im Sinne einer vorgeschriebenen oder zertifizierten Schulung. Art. 4 verlangt Maßnahmen, damit Beschäftigte KI sachkundig nutzen. Eine Schulung ist dafür der naheliegende Weg, Form, Dauer und Anbieter sind aber frei.

Gilt Art. 4 auch für kleine Betriebe?

Ja. Art. 4 kennt keine Mindestgröße. Was angemessen ist, hängt aber vom Einsatz ab: Ein Handwerksbetrieb, der ChatGPT für Angebotstexte nutzt, braucht weniger als ein Unternehmen, das KI in der Personalauswahl einsetzt.

Reicht es, wenn wir eine KI-Richtlinie haben?

Eine Richtlinie ist ein wichtiger Baustein, aber Art. 4 zielt auf Kompetenz der Menschen. Üblich und von der Bundesnetzagentur empfohlen ist eine Kombination aus Regeln, Schulung und Dokumentation.

Brauchen wir ein Zertifikat?

Nein. Die EU-Kommission schreibt ausdrücklich, dass kein Zertifikat nötig ist. Sinnvoll ist ein interner Nachweis: wer wann zu welchen Inhalten geschult wurde.

Ist die Pflicht durch den Digital Omnibus weggefallen?

Nein. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission ging in diese Richtung, beschlossen wurde aber eine abgeschwächte Pflicht: Unternehmen müssen weiterhin Maßnahmen ergreifen, aber kein bestimmtes Niveau garantieren.

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